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Dienstag, 23. Juni 2015

Der Apostroph im Deutschen (ab B1)

DER APOSTROPH BEI AUSLASSUNGEN

Der Apostroph zeigt das Fehlen eines oder mehrerer Buchstaben in einem Wort an.

Beispiele:

’ne ganz nette Geschichte.
Ein einz’ger Augenblick
Bist du’s etwa?

KEIN Apostroph steht
a) für das entfallene Schluss-e in bestimmten Formen des Verbs
⇨ Ich komm vorbei
⇨ Das hör ich gern!

b) für das entfallene Schluss-e in Nebenformen eines Substantivs oder Adjektivs
⇨ Bursch (Bursche)
⇨ trüb (trübe)

c) in allgemein gebräuchlichen Verschmelzungen von Präpositionen und den Artikeln das, dem, den
⇨ ans (an das), aufs (auf das), übern (über den)

d) in mit r- beginnenden Kürzungen von Wörtern wie heran, herauf, herein, herüber usw.
⇨ Ran an die Arbeit!
⇨ Kommst du rauf?

Bei der Verkürzung des Pronomens es zu s ist der Gebrauch des Apostrophs freigestellt.
⇨ Wie gehts?/Wie geht’s?
⇨ Nimms leicht!/Nimm’s leicht!

Aus: Duden, mehr dazu: http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/apostroph

 Mehr zum Thema:

Seit Zulassung der Rechtschreibreform gilt hier der Apostroph als entbehrlich, man darf daher auch schreiben:
Wie gehts? Nimms leicht! Hats geschmeckt? Hat ers kapiert? Sags mir! So stehts geschrieben. Wirfs weg! Machs gut, Alter! Hols der Teufel! Wenns weiter nichts ist; ums kurz zu machen ...

Der Apostroph kann dort gesetzt werden, wo jemand ein Gewerbe eröffnen und dazu ein Schild mit Genitiv anbringen will (aber nur dann):
Bellini's Bar; Gerti's Grillstation; Willi's Weinkontor

Der Apostroph kann gesetzt werden, wenn der unbestimmte Artikel "ein/eine" zu "n" verkürzt ist, was vor allem bei der Wiedergabe von gesprochener Sprache auftritt:
Was 'n Glück! Haste mal 'nen Euro? So 'n Blödsinn! Steffi ist 'ne tolle Sportlerin.

Wo ein Apostroph nicht (mehr) gesetzt werden sollte:

Für das weggefallene Endungs-e beim Imperativ der zweiten Person Singular:
Lass es bleiben! Mach die Tür zu! Halt den Mund! Nun heul nicht schon wieder, Daniel!

Wo ein Apostroph nicht gesetzt werden darf:
Bei Eigennamen im Genitiv steht in der Regel niemals ein Apostroph (außer bei Firmenschildern und Namen auf s-Lauten):
Annettes Schwester, Angela Merkels Politik, Goethes Gedichte, Hamburgs Hafen
 
Der Apostroph wird nicht gesetzt bei Verschmelzung von bestimmtem Artikel und vorangehender Präposition:

aufs Dach, unters Bett, ins Haus, hinterm Deich, unterm Tisch, beim Essen, vorm Tor, fürs Kind, durchs Fenster, vors Auto, übern Harz
 
Absolut fehl am Platz ist der Apostroph beim Plural-s:
Autos, Babys, Clubs, Dias, E-Mails, Gullys, Parks, Ponys, Singles, Shorts, Taxis, Tees, Videos, Zoos
 
Dasselbe gilt für Abkürzungen, die im Plural stehen. Auch hier wird kein Apostroph gesetzt, oftmals braucht nicht mal ein s angehängt zu werden:
alle ABM(s), meine CDs, deine DVDs, die GmbHs, alte LPs, drei Lkw(s), viele Pkw(s),
 
Völlig indiskutabel ist auch die Apostrophierung von Wörtern, die auf -s enden:
nichts, rechts, allseits, bereits, stets, nirgends, eigens

Wo ein Apostroph gesetzt werden muss:

Bei Auslassungen im Wortinneren:
Ku'damm, M'gladbach, Lu'hafen, D'dorf
 
Bei der Kennzeichnung des Genitivs von Namen, die auf s, ss, ß, tz, z und x auslauten. Der Apostroph ersetzt hier das Genitiv-s:
Hans' Mutter, Max' Cousine, Grass' Romane, Ministerin Zypries' Gesetzentwurf, Ringelnatz' Gedichte
 
Dies gilt aber nicht, wenn vor dem Namen ein bestimmter Artikel (plus Attribut) steht:
die Mutter des alten Hans, die Cousine des strammen Max, die Romane des Günter Grass, der Gesetzentwurf der Ministerin Zypries, die Gedichte des Joachim Ringelnatz
 
Aus: Zwiebelfisch-Abc 

interaktive Übungen:
bei Keep-School
bei Gymbasis Deutsch


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